Einen Moment bitte
--- Einloggen | Impressum | AGB | Datenschutz | Kontakt

AGB

Gruppenhaus-manager.de – Die Software für die Verwaltung Ihres Gruppenhauses.

– Allgemeine Geschäftsbedingungen –

0. Definitionen
Jedwedes Vertragsverhältnis kommt mit dem Verlag Klaus Ludwig, Zeppelinstr. 34, 14612 Falkensee – im nachfolgenden Leistungsanbieter genannt – zustande.


1. Allgemeines
(1) Vertragsgegenstand ist die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit für das Softwareprogramm gruppenhaus-manager.de – nachfolgend kurz Software – durch den Kunden über einen Internetzugang im Rahmen eines Application Service Providing (ASP). Der Kunde darf die Software für eigene Zwecke nutzen, seine Daten verarbeiten und speichern

(2) Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechnerleistung sowie der notwendige Speicherplatz für Daten wird vom Leistungsanbieter oder einem von ihm beauftragten Rechenzentrum bereitgehalten. Der dem Kunden zugewiesene Systembereich ist gegen Zugriff Dritter geschützt.

(3) Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines eigenen Computers.

(4) Der Leistungsanbieter übermittelt dem Kunden die für die Softwarenutzung erforderlichen Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifikation.

(5) Der Kunde darf die Software nicht im Rahmen von Tätigkeiten einsetzen, die gegen gültige Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.

(6) Die Software ist nicht fehlertolerant und ist weder dazu entwickelt, hergestellt noch geeignet, in gefahrträchtigem Umfeld für sogenannte „High Risk Activities“ eingesetzt zu werden. Der Abschluss eines Nutzungsvertrags zu diesem Verwendungszweck oder mit Betreibern solcher Angebote ist ausgeschlossen.


2. Leistungsbeschreibung
Die Software bietet registrierten Nutzern die Möglichkeit Gruppenhäuser online zu verwalten. Eine genaue Aufstellung der Funktionen ist auf der gruppenhaus-manager-Website einsehbar.


3. Serviceleistungen

(1) Der Leistungsanbieter ist berechtigt, den Inhalt der Serviceleistungen einschließlich der bereitgestellten Software zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen.

(2) Werden zusätzlich weitere Funktionen in die bereitgestellte Software integriert, die mit einer Erhöhung der Preise oder Entgelte einhergehen, wird der Kunde zuvor per E-Mail an die von ihm im System hinterlegte Adresse informiert und ihm damit ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.


4 Vergütung und Widerrufsrecht

(1) Einzelheiten zu den Entgelten sind auf den gruppenhaus-manager.de-Websites zu finden. Die dort genannten Preise sind bindend.

(2) Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Verlag Klaus Ludwig, Zeppelinstr. 34, 14612 Falkensee, ludwig@gruppenhaus.de, Fax: 03322/233873

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.

Ende der Widerrufsbelehrung


5. Vertragslaufzeit und Kündigungen

Der Nutzungsvertrag für die Software läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Die Kündigung muss dem Vertragspartner mittels Brief oder Fax zugehen.

Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor,

  • wenn ein Vertragspartner die im Vertrag ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt,
  • sowie insbesondere dann, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andere Vertragspartei insolvent oder zahlungsunfähig wird.

Ein wichtiger Grund liegt ferner dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der das Entgelt für zwei Monate erreicht.


6. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen muss der Kunde die vom Leistungsanbieter erfolgten Hinweise befolgen.

(2) Der Kunde muss seine Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren. Er muss ggf. auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, alle Daten, welche er dem Leistungsanbieter zur Einarbeitung in die überlassene Software übergibt, zu sichern und bei sich auf­zubewahren und diese insbesondere bei Datenverlusten auf Anforderung an den Leistungsanbieter herauszugeben.

(4) Der Kunde verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software und verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Pflicht.

(5) Im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen, dass
a) von ihm gelieferte Daten keine Sicherheitsrisiken auf dem Server des Anbieters oder eines von ihm beauftragten Providers darstellen,
b) Daten oder sonstige Inhalte nicht gesetzwidrig sind,
c) keinerlei Urheber- oder Lizenzrechte Dritter verletzt werden und
d) alle eventuellen gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Auflagen erfüllt werden.


7. Verfügbarkeit – Gewährleistung – Haftung
(1) Der Leistungsanbieter haftet nur bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden sowie in der Höhe auf den Auftragswert beschränkt.

(2) Der Leistungsanbieter übernimmt insbesondere keine Haftung für Einschränkungen und Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit der Daten auf Servern, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Durch Wartungsarbeiten und Weiterentwicklungen kann es zu kurzfristigen Einschränkungen der Erreichbarkeit des Servers kommen. Der Leistungsanbieter wird diese Arbeiten in nutzungsarmen Zeiten durchführen, sofern sie nicht dringend sind.

(3) Der Leistungsanbieter wird die Unterbrechungen so gering wie möglich halten und, soweit möglich, über die Unterbrechungen informieren. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Leistungsanbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Leistungsanbieter ist nicht verantwortlich für widerrechtliches Verhalten von Kunden, auch wenn diese sich auf Inhalte und die Nutzung der Software beziehen. Im Rahmen der unentgeltlichen Testphase übernimmt der Leistungsanbieter keine Haftung, dies gilt insbesondere für Datenverlust, sowie für daraus entstehende Folgeschäden.


8. Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Der Leistungsanbieter gewährt die datenschutzrechtliche Sicherheit der vom Kunden eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere das Telemediengesetz sowie das Bundesdatenschutzgesetz.

(2) Der Leistungsanbieter unterrichtet hiermit den Kunden, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Durchführung des ASP notwendig ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten vom Provider gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden können soweit dies unter Abwägung der berechtigten Belange des Kunden und des Zwecks dieses Vertrages notwendig ist.

(3) Der Leistungsanbieter wird alle Informationen und Daten vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung dieses Vertrages vom Kunden zugänglich gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Informationen über vom Kunden verwendete Methoden, Verfahren und Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsverbindungen, Preise sowie Informationen über die Vertragspartner des Kunden

(4) Die Geheimhaltungspflicht gilt nach Vertragsende weitere drei Jahre.


9. Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Potsdam als Gerichtsstand vereinbart.


10. Schriftform und Änderungen

Jede Änderung dieser AGB bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingungen dieser Schriftformklausel. Der Leistungsanbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Benachrichtigung über die Änderung oder Ergänzung, so werden die geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist der Leistungsanbieter berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

11. Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht. AGB Stand 01.01.2015