AGB
Gruppenhaus-manager.de – Die Software für die Verwaltung Ihres Gruppenhauses.
– Allgemeine Geschäftsbedingungen –
0. Definitionen
Jedwedes Vertragsverhältnis kommt mit dem Verlag Klaus Ludwig, Zeppelinstr. 34,
14612 Falkensee – im nachfolgenden Leistungsanbieter genannt – zustande.
1. Allgemeines
(1) Vertragsgegenstand ist die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit für das
Softwareprogramm gruppenhaus-manager.de – nachfolgend kurz Software – durch den
Kunden über einen Internetzugang im Rahmen eines Application
Service Providing (ASP). Der Kunde darf die Software für eigene Zwecke nutzen,
seine Daten verarbeiten und speichern
(2) Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechnerleistung sowie der
notwendige Speicherplatz für Daten wird vom Leistungsanbieter oder einem von
ihm beauftragten Rechenzentrum bereitgehalten. Der dem Kunden zugewiesene
Systembereich ist gegen Zugriff Dritter geschützt.
(3) Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines
Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines eigenen
Computers.
(4) Der Leistungsanbieter übermittelt dem Kunden die für die Softwarenutzung erforderlichen
Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifikation.
(5) Der Kunde darf die Software nicht im Rahmen von Tätigkeiten einsetzen, die
gegen gültige Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
(6) Die Software ist nicht fehlertolerant und ist weder dazu entwickelt,
hergestellt noch geeignet, in gefahrträchtigem Umfeld für sogenannte „High Risk Activities“ eingesetzt zu
werden. Der Abschluss eines Nutzungsvertrags zu diesem Verwendungszweck oder
mit Betreibern solcher Angebote ist ausgeschlossen.
2. Leistungsbeschreibung
Die Software bietet registrierten Nutzern die Möglichkeit Gruppenhäuser online
zu verwalten. Eine genaue Aufstellung der Funktionen ist auf der gruppenhaus-manager-Website
einsehbar.
3. Serviceleistungen
(1) Der Leistungsanbieter ist berechtigt, den Inhalt der Serviceleistungen
einschließlich der bereitgestellten Software zu verändern und anzupassen,
insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen.
(2) Werden zusätzlich weitere Funktionen in die bereitgestellte Software
integriert, die mit einer Erhöhung der Preise oder Entgelte einhergehen, wird
der Kunde zuvor per E-Mail an die von ihm im System hinterlegte Adresse
informiert und ihm damit ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
4 Vergütung und Widerrufsrecht
(1) Einzelheiten zu den Entgelten sind auf den gruppenhaus-manager.de-Websites zu
finden. Die dort genannten Preise sind bindend.
(2) Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Sie können Ihre
Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform
(z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser
Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor
Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit
§ 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Verlag Klaus
Ludwig, Zeppelinstr. 34, 14612 Falkensee, ludwig@gruppenhaus.de, Fax: 03322/233873
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen
Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen
müssen.
Ende der
Widerrufsbelehrung
5. Vertragslaufzeit und Kündigungen
Der Nutzungsvertrag für die Software läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigungsfrist
besteht nicht. Die Kündigung muss dem Vertragspartner mittels Brief oder Fax
zugehen.
Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt
vor,
- wenn ein Vertragspartner die im
Vertrag ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt,
- sowie insbesondere dann, wenn
über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren
eröffnet wird oder die andere Vertragspartei insolvent oder
zahlungsunfähig wird.
Ein wichtiger Grund liegt ferner
dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der
Entrichtung des Entgelts oder mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts
in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine
erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug
ist, der das Entgelt für zwei Monate erreicht.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen
muss der Kunde die vom Leistungsanbieter erfolgten Hinweise befolgen.
(2) Der Kunde muss seine Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren.
Er muss ggf. auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, alle Daten, welche er dem Leistungsanbieter
zur Einarbeitung in die überlassene Software übergibt, zu sichern und bei sich
aufzubewahren und diese insbesondere bei Datenverlusten auf Anforderung an den
Leistungsanbieter herauszugeben.
(4) Der Kunde verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software und
verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Pflicht.
(5) Im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten ist der Kunde verpflichtet,
sicherzustellen, dass
a) von ihm gelieferte Daten keine Sicherheitsrisiken auf dem Server des
Anbieters oder eines von ihm beauftragten Providers darstellen,
b) Daten oder sonstige Inhalte nicht gesetzwidrig sind,
c) keinerlei Urheber- oder Lizenzrechte Dritter verletzt werden und
d) alle eventuellen gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Auflagen
erfüllt werden.
7. Verfügbarkeit – Gewährleistung – Haftung
(1) Der Leistungsanbieter haftet nur bei schuldhafter Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden sowie in der Höhe auf den Auftragswert
beschränkt.
(2) Der Leistungsanbieter übernimmt insbesondere keine Haftung für
Einschränkungen und Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit der Daten auf
Servern, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Durch Wartungsarbeiten
und Weiterentwicklungen kann es zu kurzfristigen Einschränkungen der
Erreichbarkeit des Servers kommen. Der Leistungsanbieter wird diese Arbeiten in
nutzungsarmen Zeiten durchführen, sofern sie nicht dringend sind.
(3) Der Leistungsanbieter wird die Unterbrechungen so gering wie möglich halten
und, soweit möglich, über die Unterbrechungen informieren. Für den Verlust von
Daten und/oder Programmen haftet der Leistungsanbieter insoweit nicht, als der
Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen
durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit
vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Leistungsanbieter ist
nicht verantwortlich für widerrechtliches Verhalten von Kunden, auch wenn diese
sich auf Inhalte und die Nutzung der Software beziehen. Im Rahmen der
unentgeltlichen Testphase übernimmt der Leistungsanbieter keine Haftung, dies
gilt insbesondere für Datenverlust, sowie für daraus entstehende Folgeschäden.
8. Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Der Leistungsanbieter gewährt die datenschutzrechtliche Sicherheit der vom
Kunden eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum
Datenschutz, insbesondere das Telemediengesetz sowie das
Bundesdatenschutzgesetz.
(2) Der Leistungsanbieter unterrichtet hiermit den Kunden, personenbezogene
Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die
Durchführung des ASP notwendig ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass
seine Daten vom Provider gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden
können soweit dies unter Abwägung der berechtigten Belange des Kunden und des
Zwecks dieses Vertrages notwendig ist.
(3) Der Leistungsanbieter wird alle Informationen und Daten vertraulich
behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung dieses Vertrages vom Kunden
zugänglich gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Informationen über vom
Kunden verwendete Methoden, Verfahren und Geschäftsgeheimnisse,
Geschäftsverbindungen, Preise sowie Informationen über die Vertragspartner des
Kunden
(4) Die Geheimhaltungspflicht gilt nach Vertragsende weitere drei Jahre.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus
diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses
Vertragsverhältnisses entstehen, Potsdam als Gerichtsstand vereinbart.
10. Schriftform und Änderungen
Jede Änderung dieser AGB bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die
Abbedingungen dieser Schriftformklausel. Der Leistungsanbieter ist berechtigt,
diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht
innerhalb von 4 Wochen nach Benachrichtigung über die Änderung oder Ergänzung,
so werden die geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam. Widerspricht der
Kunde fristgemäß, so ist der Leistungsanbieter berechtigt, den Vertrag zu dem
Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten
Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
11. Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder Lücken
enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt.
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch
eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am
nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht. AGB Stand 01.01.2015